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Elbestaustufen: Nicht schon wieder! Drucken E-Mail
Friday, 22. October 2010

Die deutsche Übersetzung der zwei dicke Ordner umfassenden Unterlagen zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist noch nicht abgeschlossen, und dauert noch bis mindestens Anfang Dezember diesen Jahres.

Da sich die tschechische Seite jedoch nicht hat hinreißen lassen, einer Fristverlängerung für die Stellungnahmen bei der grenzüberschreitenden Beteiligung aus Deutschland zuzustimmen, hat die hier für die  Öffentlichkeitsbeteiligung zuständige Behörde – die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost – sich entschlossen, nun die von tschechischer Seite vorgelegte Kurzfassung („Auszug aus den Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens “) zur Stellungnahme freizugeben.
Die dort dargelegten weitgehend unbelegten Behauptungen (siehe unten) reichen bei weitem nicht aus, um Grundlage für eine ernstzunehmende Stellungnahme - bis spätestens 24. November 2010 - zu sein

 

Es ist offen, ob die tschechische Seite einer Verlängerung der Frist für Stellungnahmen zustimmt, deswegen ist zunächst bis spätestens zum

24. November 2010

Gelegenheit, dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik:

Ministerstvo životního prostředí

Vršovická 65

100 10 Praha 10

Tschechische Republik

mitzuteilen, dass die herausgegebenen Unterlagen unvollständig sind und keinesfalls ausreichen, um eine fundierte Stellungnahme abgeben zu können.
Sinnvoll ist es dabei, konkret zu benennen, welche Unterlagen aus welchen Gründen fehlen (Siehe unten).

Das Sächsische Umweltministerium hat am 22.10. an die Tschechische Republik appelliert, die Einwendungsfrist zu verlängern.

Die UVP-Dokumentation ist Basis für die Konsultationen, die mit der betroffenen Partei unter anderem über die möglichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen des Vorhabens und deren Verminderung und Vermeidung zu führen sind.

Insbesondere fehlt in der vorliegenden Dokumentation neben einer tiefergehenden Darstellung und Beschreibung u.a. von Vorhaben, Auswirkungen auf Schutzgüter, Variantenuntersuchungen und Milderungsmaßnahmen, die Angabe der Prognosemethoden und der zugrunde liegenden Annahmen sowie die verwendeten einschlägigen Umweltdaten sowie die Angabe von Wissenslücken und Unsicherheiten. Die vorliegende Darstellung kann bestenfalls als „nichttechnische Zusammenfassung“ durchgehen. (siehe unten)

 

Ab dem 25. Oktober 2010 liegt diese Unterlage zudem an ausgewählten Orten aus.

„Die Wasserstraßendirektion der Tschechischen Republik plant die Errichtung der Staustufe Děčín im tschechischen Abschnitt der Elbe bei Schifffahrt-km 98,98 (Flusskilometer 737,02) und die Vertiefung der Wasserstraße bzw. Erweiterung der Fahrrinne unterhalb der Staustufe bis Dolní Žleb bei Schifffahrt-km 105,4 (Flusskilometer 726,06). Geplant wird zudem der Bau eines Wasserkraftwerkes sowie die Einrichtung von Wanderungsmöglichkeiten für Fische.“
Die tschechische „Kurzfassung“ als Word-Dokument: im Abschnitt „Ostatní informace“
.. als pdf., und eine Übersicht

 

Worum geht es.

Eckpunkte aus dem „Auszug aus den Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens


„Das betroffene Gelände gehört hydrologisch zum Elbe-Einzugsgebiet. Der gegenständliche Bereich liegt im ca. 40 km langen, frei strömenden Flussabschnitt der tschechischen Unteren Elbe zwischen Strekov und der tschechisch-deutschen Staatsgrenze. Dank des hohen Gefälles handelt es sich um schnell fließendes Wasser mit einer im hohen Maß erhaltenen Dynamik der Durchflusscharakteristiken. Der Fluss strömt (insbesondere unterhalb der Stadt Decín) durch einen tiefen Engpass, die Aue ist hier sehr eng. Mit Rücksicht auf diese Umstände ist der gegenständliche Flussabschnitt in der Tschechischen Republik einzigartig und selten. [...] Dank der Verbesserung der Bedingungen des fließenden Wassers und des durchlaufenden Rückführungsprogramms können wir hier wieder den atlantischen Lachs sehen. Zu den interessanten Erscheinungen des Elbeengpasses mit der engen Aue gehört das Vorkommen des europäischen Bibers, der hier die Mutterpopulation aus der Bundesrepublik Deutschland weiter entwickelt.“ (Seiten 12f.)

... ein besonders schützenswertes Gebiet, das jedoch erheblich durch das Vorhaben beeinträchtigt wird:

„Im Falle der Fauna, Flora und Ökosysteme betrifft die Realisierung des Vorhabens in allen Varianten das breite Spektrum der geschützten Interessen des Naturschutzes und der Schutzregime, und zwar durch die Änderung der ökologischen Bedingungen eines Teils des Wasserlaufs und dessen unmittelbarer Umgebung, durch teilweise reversible, teilweise irreversible Verletzung oder Vernichtung der natürlichen und halbnatürlichen Standorte am Ort der Bauarbeiten. Die Änderungen der ökologischen Bedingungen des Flusses erfolgen aus dem Rückstau der Wehrhaltung und des nachfolgenden Verlangsamens der Strömung, mit dem die Problematik der Änderung der Sauerstoff-, Sedimentations-, Strömungs- und Tiefenverhältnisse zusammenhängt. Aus diesem Grund werden davon auch die Rand- und Uferökosysteme, insbesondere Kiesaufschwemmungen, betroffen.“ (Seiten 14f.)

„Die grenzüberschreitenden Auswirkungen des Vorhabens wurden mit Rücksicht auf die vorgesehenen Ergebnisse ausgeschlossen. Das Vorhaben wird bei keiner der Varianten das hydrologische oder Geschieberegime der Elbe auf deutschem Gebiet beeinflussen. Die Realisierung, einschl. der Flussbettvertiefungen unter der Staustufe, wird die Wasserqualität der Elbe nicht gefährden, wie die erforderlichen Untersuchungen und Studien nachweisen.“ (Seite 15), was fehlt, sind die Belege dafür

„Man kann nicht ausschließen, dass die Änderung der Bedingungen in der Wehrhaltung die biologischen Qualitätskomponenten Makrozoobentos und Fische beeinträchtigt. In der Variante 1B sind die Maßnahmen zur Milderung dieser Auswirkungen vorgeschlagen. In der Variante 1 wurde der negative Einfluss auf Makrophyt festgestellt, in der Variante 1B werden jedoch diese Auswirkungen als positiv bewertet. Nach der Realisierung des Vorhabens wird es wahrscheinlich geeignet sein, die betroffenen Wassergebilde auf der Elbe als stark beeinflusst zu bezeichnen. Das Vorhaben wird weder den chemischen Zustand der Oberflächenwassergebilde noch den chemischen und quantitativen Zustand der Grundwassergebilde beeinflussen.“ (Seite 25)

„Die geringfügigen negativen Auswirkungen, die jedoch die Realisierung des Vorhabens nicht wesentlich behindern, wurden bei den geschützten Objekten des Elbetals festgestellt.“ (Seite 26) ...

 „Allgemein kann festgestellt werden, dass schon Dutzende von Lösungsvarianten erstellt wurden, jedoch keine davon das Niveau der Variante 1B aus Sicht des Natur und Umweltschutzes erreicht hat.“ (Seite 20)


... das klingt gut, allein anderslautende Kritik wurde bereits geäußert:

Kritik (Auswahl):

  1. „Auswirkungen auf das Geschieberegime: es kommt zur bedeutenden Geschiebezurückhaltung und zur verstärkten Sedimentation der suspendierten Stoffe infolge der kleineren Wassergeschwindigkeit oberhalb des Wehrs. Das wird zur weiteren Vertiefung der Elbesohle stromabwärts (Erosion des Flussbetts im Elbeabschnitt zwischen den Gemeinden Mühlberg - Coswig) und zum weiteren Absinken des Grundwasserspiegels führen.“ (Seite 18)

  2. „Es kommt zum Absetzen von Schlamm, in dem Schadstoffe enthalten sind. Diese Schadstoffe werden bei Hochwasser ausgespült und dabei kommt es zur schlagartigen Belastung der Trinkwasserabnehmer (Elbe). Die Sedimente werden im Sommer anfaulen und das Wasser wird übel riechen. Die Toxizität der Ablagerungen wird auch Fische, bei den Überschwemmungen auch die Auen und Böden entlang der Elbe belasten.“, Flussbettvertiefungen, Ausbau der Staustufe und intensivere Schifffahrt werden die Qualität des zu Trinkwasserzwecken bestimmten Wasser beeinträchtigen [in Dresden wurde vor dem Hintergrund von befürchteten Engpässen bei den klassischen Trinkwasserquellen ein neues Trinkwasserschutzgebiet im Uferfiltrat ausgewiesen] (Seite 18f., 22)

  3. „Hochwasser: Einfluss der Staustufe auf den Hochwasserverlauf in der Bundesrepublik Deutschland.“ (Seite 19)

  4. Biotope verschwinden, Wirksamkeit der Kompensationsmaßnahmen ist nicht genau nachgewiesen, Wanderungsweg des atlantischen Lachses und anderer Fischarten wird unterbrochen (Seite 18f.)

  5. „Flussbettvertiefung wird zur Absenkung des Grundwasserspiegels führen“ (Seite 23)

  6. Widerspruch zur EU-Wasserrahmenrichtlinie (Seite 25)

  7. Widerspruch zur Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) (Seite 25f.)


... um das tatsächlich bewerten zu können, reichen die Beschwichtigungen in der Kurzfassung nicht aus. Um eine fundierte Stellungnahme abgeben zu können, werden die Belege benötigt.

zum Beispiel:

  1. EIA-Dokumentation, die drei vollständige Varianten des Vorhabens bewertet

  2. Anhang SP3 der EIA-Dokumentation

  3. Anhang SP4 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens gem. Par. 45i des Ges. Nr. 114/1992 Slg.

  4. Studie SP5 zur Bewertung der Auswirkungen auf den Landschaftscharakter

  5. das Fachgutachten von „Prof. Pavel Gabriel et al. im selbstständigen Anhang SP7 Expertenstellungnahme zur Problematik der möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf das deutsche Gebiet“ (Seite 18)

  6. Anhang SP9 Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die gesetzlich geschützten Interessen des Naturschutzes

  7. Die biologischen Untersuchungen, die seit 2005 durchgeführt werden, unter besonderer Berücksichtigung der "ökologischen Vorzugsvariante" 1B

  8. Studie (Auftragnehmer: Firma Planco Consultig), ferner in der Verkehrsstudie, die auf die Bezifferung der externen Kosten der einzelnen Verkehrsarten, im Teil IV. des transeuropäischen Korridors, im Nachtrag zum wirtschaftlichen Teil der Unterlagen zum Gebietsverfahren für das Vorhaben der Verbesserung der Schifffahrtsbedingungen auf der Elbe im Abschnitt von Strekov bis zur tschechischdeutschen Staatsgrenze, in der Erweiterung der wirtschaftlichen Berechnung zum Projekt - Nachtrag zum wirtschaftlichen Teil der Unterlagen zum Gebietsverfahren für die Staustufe Decín - Erweiterung um das Wasserkraftwerk - und in der Machbarkeitsstudie, die nachfolgend aktualisiert und um aktualisierte Verkehrsanalyse ergänzt


Und die vollständig übersetzten folgenden Kapitel (mindestens):

Kapitel B.I.5

Kapitel B.I.5.1 Bedarfsbegründung des Vorhabens

Kapitel B.I.5.3 Erwogene Varianten des Vorhabens

Kapitel D.I.4 Auswirkungen auf die Oberflächen- und Grundgewässer

Kapitel D.I.6 Auswirkungen auf die Gesteinsumgebung und Naturquellen

Kapitel D.I.7 Auswirkungen auf die Fauna, Flora und Ökosysteme

Kapitel D.I.8

 

Außerdem fehlen in der "Kurzfassung" sämtliche Hinweis darauf, in welchem rechtlichen Rahmen die grenzüberschreitende Beteiligung stattfindet und welche Einwendungen wie berücksichtigt und/ oder bewertet werden.

 

Hintergrunddokumente.

Antworten auf der sächsischen Staatsregierung auf Anfragen aus dem Sächsischen Landtag. 1 und 2

Hier gibt es die Stellungnahme des Sächsischen Umweltministeriums aus dem Jahr 2006 zum Vorhaben.

 2001 hatten engagierte Menschen u.a. aus dem Umfeld der GRÜNEn LIGA (BI „Naturnahe Elbe“ ) bereits eine Stellungnahme zu dem damals abgelehnten Vorhaben abgegeben.

 
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